Stollberg/Erzgebirge/Chemnitz. Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Duralin Leichtmetall GmbH Sachsen hat das Amtsgericht Chemnitz einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 304 IN 904/26 geführt. Der Beschluss erging am 12. Mai 2026 um 10.54 Uhr.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Birkenwäldchen 1 in 09366 Stollberg/Erzgebirge und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 16399 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Uwe Petzold.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Thomas Beck aus Plauen. Gleichzeitig wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände der Insolvenzmasse sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser einer Zahlung an die Gesellschaft nicht ausdrücklich zustimmt.
Die Duralin Leichtmetall GmbH Sachsen war öffentlich zugänglichen Informationen zufolge im Bereich Metallverarbeitung beziehungsweise Leichtmetalltechnik tätig. Bereits der Firmenname deutet auf eine Spezialisierung auf Aluminium- oder andere Leichtmetallprodukte hin. Unternehmen dieser Branche fertigen häufig Komponenten, Halbzeuge oder technische Lösungen für Industrie, Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und wie die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert werden können. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.