Interviewer: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Quirin Privatbank AG lädt zur Hauptversammlung ein. Was ist aus Aktionärssicht besonders wichtig?
Rechtsanwältin Bontschev: Besonders wichtig sind die geplante Dividende, das neue Genehmigte Kapital 2026 und die Möglichkeit künftiger virtueller Hauptversammlungen. Die Dividende ist erfreulich, die Kapitalermächtigung sollten Aktionäre aber sehr genau prüfen.
Interviewer: Warum?
Rechtsanwältin Bontschev: Der Vorstand soll künftig das Grundkapital um bis zu rund 21,7 Millionen Euro erhöhen können. Das entspricht nahezu der Hälfte des bisherigen Grundkapitals. Für die Bank bedeutet das Flexibilität, für Aktionäre aber auch ein mögliches Verwässerungsrisiko.
Interviewer: Was heißt Verwässerung konkret?
Rechtsanwältin Bontschev: Wenn neue Aktien ausgegeben werden, verteilt sich der Anteil am Unternehmen auf mehr Aktien. Wer nicht mitziehen kann, hält danach prozentual weniger an der Gesellschaft. Besonders kritisch ist, dass das Bezugsrecht in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden kann.
Interviewer: Die Dividende beträgt 0,13 Euro je Aktie. Wie bewerten Sie das?
Rechtsanwältin Bontschev: Das ist zunächst aktionärsfreundlich. Allerdings sollten Anleger fragen, ob eine vollständige Ausschüttung des Bilanzgewinns sinnvoll ist, wenn gleichzeitig neue Kapitalspielräume geschaffen werden sollen.
Interviewer: Auch elektronische Aktien sollen ermöglicht werden. Ist das relevant?
Rechtsanwältin Bontschev: Das ist vor allem eine technische Modernisierung. Die Rechte der Aktionäre ändern sich dadurch grundsätzlich nicht. Wichtig ist aber, dass jede spätere Umstellung transparent erfolgt.
Interviewer: Und was bedeutet die geplante virtuelle Hauptversammlung?
Rechtsanwältin Bontschev: Sie kann die Teilnahme erleichtern, etwa für auswärtige Aktionäre. Gleichzeitig darf sie nicht dazu führen, dass kritische Nachfragen erschwert werden. Gerade bei Kapitalmaßnahmen ist echte Aktionärskontrolle wichtig.
Interviewer: Was sollten Aktionäre auf der Hauptversammlung fragen?
Rechtsanwältin Bontschev: Sie sollten fragen, ob konkrete Kapitalmaßnahmen geplant sind, wofür das neue genehmigte Kapital genutzt werden soll und welche Schutzmechanismen gegen Verwässerung vorgesehen sind.
Interviewer: Ihr Fazit?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Quirin Privatbank zeigt sich dividendenfreundlich, möchte sich aber zugleich weitreichende Kapitalflexibilität sichern. Für Aktionäre ist das nicht automatisch negativ, aber kontrollbedürftig. Entscheidend wird sein, ob Vorstand und Aufsichtsrat diese Ermächtigung verantwortungsvoll und transparent nutzen.