Kriminelle professionalisieren derzeit eine bereits bekannte Betrugsmasche rund um angebliche Insolvenzverkäufe. Während früher vor allem gefälschte Anwaltskanzleien genutzt wurden, geben sich die Täter inzwischen zunehmend auch als Autohändler, Großhändler oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus. Ziel bleibt dabei stets dasselbe: Opfer durch Vorauskasse um hohe Geldbeträge zu bringen.
Die Betrugsfälle zeigen, dass die Täter ihre Methoden laufend anpassen und immer glaubwürdigere Fassaden aufbauen.
So funktioniert die Masche
Die Täter verschicken massenhaft E-Mails mit angeblich exklusiven Angeboten aus Insolvenzverfahren. Teilweise enthalten die Nachrichten direkt Produktkataloge, teilweise persönliche Zugangscodes zu vermeintlich geschlossenen Verkaufsplattformen.
Die angebotenen Waren reichen von:
- Fahrzeugen
- Baumaschinen
- Elektronik
- Wärmepumpen
- Werkzeugen
bis hin zu Solartechnik.
Die Produkte sollen aus Insolvenzverfahren stammen und deshalb weit unter Marktpreis verkauft werden. Die angeblichen Anbieter behaupten häufig, rechtssicher im Auftrag von Gerichten oder Insolvenzverwaltern zu handeln.
Bezahlt werden kann allerdings ausschließlich per Vorauskasse.
Nach Eingang der Überweisung verschwindet der Anbieter vollständig. Die Ware existiert in Wirklichkeit nicht.
Neue Entwicklung: Google-Maps-Einträge als Tarnung
Besonders auffällig ist eine neue Strategie der Täter:
Immer häufiger werden gefälschte Firmeneinträge bei
Google Maps
angelegt.
Wer die angebliche Adresse überprüft, findet dadurch scheinbar reale Unternehmen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit erheblich und erschwert die Entlarvung.
Fallbeispiel: Fake-Autohändler
Unter der Domain
sprengler-direkt.de
wurden Fahrzeuge und Maschinen zu auffällig günstigen Preisen angeboten.
Die Ermittlungen zeigen jedoch:
- Die Domain wurde erst im April 2026 registriert
- Das Geschäftsführerfoto stammt aus einer Bilddatenbank
- Die Handelsregisterdaten gehören zu einem echten Unternehmen aus einer völlig anderen Branche
Die Täter kombinierten also Identitätsdiebstahl mit professioneller Außendarstellung.
Fake-Großhändler mit identischen Strukturen
Auch die Plattform
franken-vertrieb.de
arbeitete nach demselben Prinzip.
Dort wurden angeblich exklusive B2B-Angebote für Unternehmen beworben. Tatsächlich führten Recherchen zu weiteren Auffälligkeiten:
- sehr junge Domain
- gestohlene Unternehmensdaten
- identische Telefonnummern wie bei anderen Fake-Portalen
Das deutet auf ein größeres Netzwerk derselben Täter hin.
Gefälschte Wirtschaftsprüfer und manipulierte Dokumente
Besonders weit gingen die Täter bei der Website
ie-audit.com.
Hier wurden sogar angebliche Gerichtsdokumente verschickt, die den Eindruck offizieller Insolvenzverfahren erwecken sollten.
Recherchen ergaben jedoch:
- Die Unterlagen waren gefälscht
- Die genannte Kanzlei war nie mit dem Verfahren beauftragt
- Die verwendeten Impressumsdaten gehörten real existierenden Unternehmen
Damit bewegen sich die Täter nicht mehr nur im Bereich des Betrugs und Identitätsdiebstahls, sondern mutmaßlich auch der Urkundenfälschung.
Warum die Masche so gefährlich ist
Die Betrüger kombinieren mehrere Faktoren:
- echte Firmendaten
- professionelle Webseiten
- glaubwürdige Produktkataloge
- reale Insolvenzverfahren
- vermeintliche Gerichtsdokumente
Dadurch wirken die Angebote seriöser als klassische Fake-Shops.
Hinzu kommt: Gerade bei Insolvenzverkäufen erscheinen niedrige Preise für viele Verbraucher plausibel.
Was Betroffene tun sollten
Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sofort handeln:
- Bank kontaktieren und Rückholung prüfen lassen
- sämtliche Unterlagen und Screenshots sichern
- Anzeige bei der Polizei erstatten
- keine weiteren Zahlungen leisten
Die Chancen auf Rückbuchungen sind bei Überweisungen zwar oft gering, schnelles Handeln kann jedoch entscheidend sein.
Fazit
Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie flexibel Betrugsnetzwerke inzwischen arbeiten. Statt einzelner Fake-Kanzleien entstehen professionelle Scheinunternehmen mit Webseiten, Maps-Einträgen und gefälschten Dokumenten.
Gerade bei vermeintlichen Insolvenzangeboten gilt deshalb besondere Vorsicht – insbesondere dann, wenn ausschließlich Vorauskasse verlangt wird und Preise deutlich unter Marktwert liegen.