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Datenschutz-Streit um LinkedIn: Werden Nutzerinformationen nur gegen Bezahlung offengelegt?

ElisaRiva (CC0), Pixabay

Das Karrierenetzwerk LinkedIn gerät erneut wegen Datenschutzfragen unter Druck. Die Datenschutzorganisation NOYB – European Center for Digital Rights wirft der Plattform vor, gesetzliche Auskunftspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vollständig zu erfüllen.

Im Zentrum der Kritik steht eine scheinbar einfache Frage: Wer hat mein LinkedIn-Profil besucht?

Während zahlende Premium-Kunden auf umfangreiche Informationen über Profilbesucher zugreifen können, sollen genau diese Daten bei kostenlosen DSGVO-Auskunftsanfragen teilweise fehlen. Datenschützer sehen darin einen möglichen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht.

Profilbesuche als Geschäftsmodell

Die Funktion „Wer hat sich Ihr Profil angesehen?“ gehört seit Jahren zu den wichtigsten Elementen von LinkedIn. Besonders im beruflichen Umfeld besitzen solche Informationen erheblichen Wert:

  • Recruiter beobachten Kandidaten,
  • Unternehmen analysieren Wettbewerber,
  • Geschäftspartner prüfen Kontakte,
  • Bewerber kontrollieren potenzielle Arbeitgeber.

LinkedIn nutzt dieses Interesse wirtschaftlich gezielt. Umfangreiche Besucherinformationen sind vor allem Teil kostenpflichtiger Premium-Abonnements, die teilweise mehr als 15 Euro pro Monat kosten.

Genau hier setzt die Kritik an.

Der Auslöser: Ein Nutzer aus Österreich

Konkret geht es um den Fall eines österreichischen LinkedIn-Nutzers, der von seinem DSGVO-Auskunftsrecht Gebrauch machen wollte. Nach Artikel 15 DSGVO haben Bürger grundsätzlich Anspruch darauf zu erfahren, welche personenbezogenen Daten Unternehmen über sie speichern und verarbeiten.

Laut Darstellung von NOYB erhielt der Nutzer jedoch keine vollständige Übersicht darüber, welche Personen sein Profil besucht hatten.

LinkedIn soll argumentiert haben, dass dabei auch Daten anderer Mitglieder betroffen seien und deshalb keine vollständige Offenlegung möglich sei.

Datenschützer sehen Widerspruch

Für die Datenschützer ist diese Begründung problematisch. Denn gleichzeitig verarbeitet LinkedIn genau diese Informationen offenbar selbst aktiv – und nutzt sie teilweise sogar als Bestandteil kostenpflichtiger Dienste.

NOYB argumentiert deshalb, dass die Plattform die Daten nicht einerseits kommerziell verwerten und andererseits gegenüber betroffenen Nutzern unter Berufung auf Datenschutz zurückhalten könne.

Die Organisation verweist dabei auf ein Urteil des Europäischer Gerichtshof (EuGH) zur Österreichischen Post. Dieses Urteil stärkte die Rechte von Bürgern bei DSGVO-Auskunftsanfragen deutlich.

Grundsatzfrage für soziale Netzwerke

Der Fall berührt eine weit größere Frage: Wem gehören Informationen über digitale Interaktionen eigentlich?

Denn Profilaufrufe wirken zunächst harmlos. Im beruflichen Umfeld können sie jedoch hochsensibel sein. Sie geben Hinweise darauf:

  • wer sich für eine Person interessiert,
  • welche Unternehmen Kontakte beobachten,
  • oder welche Recruiter aktiv suchen.

Gerade auf Business-Plattformen entstehen dadurch wertvolle Datenprofile über berufliche Beziehungen und Interessen.

Datenschützer argumentieren deshalb, dass Profilbesuche nicht nur die aufrufende Person betreffen, sondern auch jene Nutzer, deren Profil angesehen wird.

Kritik an der Datenerfassung selbst

NOYB geht noch weiter und stellt grundsätzlich infrage, ob LinkedIn Profilbesuche überhaupt in dieser Form speichern darf.

Nach Darstellung der Datenschützer erfolgt die Datenerfassung derzeit über ein sogenanntes Opt-out-Modell. Nutzer müssen also aktiv widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass Profilbesuche verarbeitet werden.

Datenschützer halten das für problematisch. Nach ihrer Auffassung müsste LinkedIn zunächst eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, bevor solche Daten erfasst werden dürfen.

Damit berührt der Streit ein zentrales Prinzip europäischer Datenschutzpolitik:
Müssen Nutzer aktiv zustimmen – oder aktiv widersprechen?

Europas Tech-Konflikt verschärft sich weiter

Der Fall reiht sich in eine lange Serie europäischer Datenschutzkonflikte mit großen Plattformbetreibern ein. Besonders US-Technologiekonzerne geraten seit Jahren wegen:

  • Tracking,
  • Datenprofiling,
  • personalisierter Werbung,
  • und mangelnder Transparenz unter Druck.

Die DSGVO gilt zwar als eines der strengsten Datenschutzgesetze weltweit. In der praktischen Umsetzung entstehen jedoch immer wieder neue Konflikte darüber, wie weit Auskunftsrechte tatsächlich reichen.

Irland erneut im Mittelpunkt

Offen ist derzeit außerdem, welche Datenschutzbehörde den Fall letztlich bearbeiten wird. Da LinkedIn sein Europageschäft über Irland organisiert, könnte die irische Datenschutzbehörde zuständig werden.

Gerade Irland steht dabei seit Jahren in der Kritik. Zahlreiche große Tech-Konzerne wie Meta, Google oder Microsoft steuern ihre Europaaktivitäten über irische Gesellschaften.

Datenschützer werfen der irischen Aufsicht immer wieder vor, Verfahren gegen große Digitalkonzerne nur langsam voranzutreiben.

Mehr als nur ein Datenschutzstreit

Der Konflikt um LinkedIn zeigt letztlich ein grundlegendes Problem moderner Plattformökonomie:
Digitale Netzwerke sammeln enorme Mengen persönlicher Interaktionsdaten – doch Nutzer wissen oft nur begrenzt, welche Informationen tatsächlich gespeichert und wirtschaftlich genutzt werden.

Gerade berufliche Plattformen wie LinkedIn bewegen sich dabei in einem sensiblen Spannungsfeld zwischen:

  • Transparenz,
  • Karriereinteressen,
  • wirtschaftlicher Verwertung,
  • und Datenschutzrechten.

Der aktuelle Fall könnte deshalb weitreichende Folgen haben. Sollte sich die Rechtsauffassung von NOYB durchsetzen, müssten Plattformen möglicherweise deutlich umfassendere Informationen über digitale Interaktionen offenlegen als bisher.

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