Für die DYGA GROUP GmbH mit Sitz in der Hockenheimer Straße 6, 76726 Germersheim ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Landau in der Pfalz unter dem Aktenzeichen 3 IN 76/26 geführt.
Mit Beschluss vom 6. Mai 2026 um 9:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann von der Kanzlei Brinkmann & Partner aus Mannheim bestellt.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung
Die Gesellschaft kann seit der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zusätzlich:
- dürfen Drittschuldner nicht mehr an die Gesellschaft zahlen,
- wurde der Insolvenzverwalter zur Einziehung von Forderungen und Bankguthaben ermächtigt,
- und Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden weitgehend untersagt.
Fortführung des Unternehmens ausdrücklich vorgesehen
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht die Fortführung des Unternehmens ausdrücklich angeordnet hat. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll den Geschäftsbetrieb gemeinsam mit der Geschäftsführung bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung fortführen, sofern keine erhebliche Vermögensminderung droht.
Auch Arbeitsverhältnisse bleiben zunächst bestehen. Einstellungen, Änderungen oder Kündigungen bedürfen jedoch der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Schutz wichtiger Betriebsgegenstände
Das Gericht untersagte zudem die Verwertung bestimmter Gegenstände durch Gläubiger, sofern diese für die Fortführung des Unternehmens wesentlich sind. Solche Maßnahmen werden typischerweise angeordnet, wenn:
- laufende Projekte gesichert werden sollen,
- Maschinen oder Betriebsmittel unverzichtbar sind,
- oder eine Sanierungschance gesehen wird.
Unternehmensprofil
Die DYGA GROUP GmbH ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz unter HRB 34025 registriert. Geschäftsführer ist Blazej Piotr Dyga mit Wohnsitz in Polen.
Der konkrete Geschäftszweck ergibt sich aus dem Beschluss nicht. Der Firmenname deutet jedoch auf eine breit aufgestellte Unternehmens- oder Projektstruktur hin.
Umfassende Offenlegungspflichten
Die Gesellschaft wurde verpflichtet:
- vollständige Vermögensverzeichnisse vorzulegen,
- Gläubiger- und Schuldnerlisten einzureichen,
- sowie umfassend mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.
Das Gericht weist ausdrücklich auf die Möglichkeit einer eidesstattlichen Versicherung der Angaben hin.
Ausgang des Verfahrens offen
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von der Prüfung der Vermögenslage und der Fortführungsperspektiven ab. Die ausdrückliche Fortführungsanordnung deutet jedoch darauf hin, dass das Gericht derzeit noch Chancen für den Erhalt des Geschäftsbetriebs sieht.