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Chargeback24 GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Chargeback24 GmbH mit Sitz in der Alexanderstraße 9 b, 70184 Stuttgart läuft ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 8 IN 832/26 geführt.

Mit Beschluss vom 6. Mai 2026 um 11:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Johannes Hauser aus Stuttgart bestellt.

Geschäftsführung unter Aufsicht

Die Gesellschaft darf seit der gerichtlichen Entscheidung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Zusätzlich wurde der Geschäftsführung untersagt, eigenständig über:

  • Bankkonten,
  • Außenstände,
  • sowie sonstige Vermögenswerte
    zu verfügen.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Konten und Forderungen ging insoweit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Umfassende Sicherungsmaßnahmen

Das Gericht ordnete darüber hinaus an:

  • einen Stopp laufender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
  • ein Zahlungsverbot an die Gesellschaft für Drittschuldner,
  • sowie weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte des Insolvenzverwalters.

Der Insolvenzverwalter darf:

  • Bankguthaben einziehen,
  • Sonderkonten für die Insolvenzmasse einrichten,
  • Geschäftsräume betreten,
  • und sämtliche Geschäftsunterlagen prüfen.

Prüfung der Fortführungsaussichten

Johannes Hauser wurde zusätzlich als Sachverständiger beauftragt zu prüfen:

  • ob ein Insolvenzgrund vorliegt,
  • ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist,
  • und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Unternehmen im Bereich Zahlungsrückforderungen

Die Chargeback24 GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 773507 registriert. Geschäftsführer ist Florian Friederich.

Bereits der Firmenname deutet auf eine Tätigkeit im Bereich Zahlungsrückforderungen beziehungsweise sogenannter „Chargeback“-Dienstleistungen hin, etwa bei Streitfällen im Onlinehandel oder im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen.

Ausgang des Verfahrens offen

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von der Prüfung der wirtschaftlichen Lage durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Die angeordneten Maßnahmen dienen zunächst der Sicherung des vorhandenen Vermögens und der Stabilisierung des Geschäftsbetriebs bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.

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