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Projektgesellschaft am Göhlenbach mbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Projektgesellschaft am Göhlenbach mbH mit Sitz in Buxtehude ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Schwarzenbek unter dem Aktenzeichen 1 IN 78/26 geführt.

Mit Beschluss vom 6. Mai 2026 um 15:15 Uhr ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev aus Hamburg bestellt.

Unternehmen stellte Insolvenzantrag selbst

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 208387 eingetragen. Geschäftsführer sind Björn Münchow und Markus Simon.

Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Vertreten wird das Unternehmen im Verfahren von der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Hamburg.

Zustimmungsvorbehalt angeordnet

Das Insolvenzgericht ordnete einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft analysieren und das Vermögen sichern. Im Mittelpunkt stehen dabei:

  • die Prüfung der Vermögens- und Liquiditätslage,
  • die Sicherung möglicher Insolvenzmasse,
  • sowie die Bewertung von Fortführungs- oder Sanierungsmöglichkeiten.

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von den Ergebnissen der vorläufigen Prüfung ab.

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