Das Amtsgericht Lübeck hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 53a IN 87/26 am 30. April 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Exekutive Luftsicherheit Schweiz AG, Zweigniederlassung Deutschland, angeordnet. Der Firmensitz der Niederlassung befindet sich in Blankenseer Straße 101, 23562 Lübeck.
Gericht sichert Vermögen und stoppt Vollstreckungen
Mit dem Beschluss reagiert das Insolvenzgericht frühzeitig auf die wirtschaftliche Krise des Unternehmens. Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage zu ermöglichen.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Hamburger Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt. Sie übernimmt die Kontrolle über wesentliche wirtschaftliche Vorgänge der Gesellschaft. Verfügungen über Vermögenswerte sind nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam.
Zudem wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen weitgehend untersagt oder ausgesetzt. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden und die Insolvenzmasse geschmälert wird.
Geschäftstätigkeit: Sicherheitsdienstleistungen im Luftverkehr
Die Exekutive Luftsicherheit Schweiz AG ist – wie der Name nahelegt – im Bereich der Luftsicherheitsdienstleistungen tätig. Dazu zählen typischerweise:
- Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck
- Zugangskontrollen an Flughäfen
- Schutz sensibler Bereiche der Luftfahrtinfrastruktur
- Schulung und Bereitstellung von Sicherheitspersonal
Die deutsche Zweigniederlassung in Lübeck dürfte insbesondere operative Aufgaben im Sicherheitsbereich übernommen haben oder als organisatorischer Standort für entsprechende Dienstleistungen fungiert haben.
Branche unter strukturellem Druck
Unternehmen der Luftsicherheitsbranche sind häufig von öffentlichen Ausschreibungen, regulatorischen Vorgaben und langfristigen Verträgen abhängig. Gleichzeitig bestehen hohe Anforderungen an Personal, Ausbildung und Zertifizierung.
Wirtschaftliche Schwierigkeiten können unter anderem entstehen durch:
- Verlust von Aufträgen oder Ausschreibungen
- steigende Personalkosten
- strenge regulatorische Anforderungen
- Abhängigkeit von wenigen Großkunden, etwa Flughäfen oder staatlichen Auftraggebern
Nächste Schritte im Verfahren
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert die Prüfphase des Verfahrens. Die Insolvenzverwalterin wird nun insbesondere klären:
- ob ausreichend Vermögen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorhanden ist
- ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist
- ob Sanierungsmaßnahmen oder Investorenlösungen in Betracht kommen
Erst auf dieser Grundlage entscheidet das Gericht über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Fazit
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Lübeck steht die deutsche Zweigniederlassung der Exekutive Luftsicherheit Schweiz AG unter strenger Kontrolle. Ob das Unternehmen stabilisiert werden kann oder ein reguläres Insolvenzverfahren folgt, hängt nun maßgeblich von den Ergebnissen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab.