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Staatsanwaltschaft Lörrach

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Lörrach

42 VRs 22 Js 5433/​23

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – führt unter dem AZ: 742 VRs 22 Js 5433/​23 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen die Verurteilte Galina Dickmann, welche durch Urteil des Amtsgericht Lörrach vom 06.06.2025 wegen Diebstahls in 43 tatmehrheitlichen Fällen und versuchten Diebstahls in zwei tatmehrheitlichen Fällen verurteilt wurde.

Im Zeitraum vom 15.06.2022 bis zum 19.05.2023 entwendete sie in der Funktion als Lieferfahrerin den vollständigen oder teilweisen Inhalt von 45 Wertsendungen. Bei dem Inhalt der Wertsendungen handelte es sich um Edelmetalle, hochwertige Uhren und Schmuck.

Es wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 361.673,18 EUR gegen den Verurteilten angeordnet gemäß §§ 73, 73c StGB.

Die Verletzten der Tat können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

 

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