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Vermögensverwaltungsgesellschaft aus Unterschleißheim scheitert – Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat den Insolvenzantrag der Feldkirchen 3 Vermögensverwaltungs GmbH abgewiesen. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1501 IN 4364/25 stellte das Gericht fest, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Carl-von-Linde-Straße 42, 85716 Unterschleißheim und wird von der Geschäftsführerin Sabina Frohwitter vertreten.

Bei dem Unternehmen handelt es sich seinem Namen und seiner typischen gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung nach um eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Solche Gesellschaften üben in der Regel keine operative Tätigkeit im klassischen Sinne aus, sondern dienen der Strukturierung und Verwaltung von Vermögenswerten. Dazu zählen insbesondere:

die Verwaltung von Immobilien oder Beteiligungen
das Halten von Gesellschaftsanteilen
die Bündelung von Investitionen innerhalb einer Projektstruktur

Häufig werden derartige Gesellschaften projektbezogen gegründet, etwa zur Abwicklung einzelner Immobilien- oder Beteiligungsvorhaben. Die Bezeichnung „Feldkirchen 3“ deutet darauf hin, dass es sich um eine Objekt- oder Projektgesellschaft handeln könnte, wie sie im Immobilienbereich üblich ist.

Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist ein deutliches Signal für die wirtschaftliche Situation. Sie bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen kommt es regelmäßig zu keiner geordneten Insolvenzabwicklung.

Für Gläubiger sind die Aussichten in solchen Konstellationen erfahrungsgemäß gering, da keine nennenswerte Insolvenzmasse vorhanden ist. Gleichzeitig deutet die Entscheidung darauf hin, dass die Gesellschaft bereits zuvor keine oder nur noch sehr begrenzte wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet hat.

Der Fall steht exemplarisch für Risiken bei projektbezogenen Vermögensgesellschaften. Sobald einzelne Investments nicht wie geplant verlaufen oder Finanzierungen wegbrechen, fehlt häufig die Substanz, um Verluste aufzufangen.

Mit der Entscheidung im Verfahren 1501 IN 4364/25 dürfte die wirtschaftliche Tätigkeit der Feldkirchen 3 Vermögensverwaltungs GmbH faktisch beendet sein.

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