Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SV WohnTraum GmbH hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine abschließende Entscheidung umgesetzt. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 810 IN 661/25 S-77-.
Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen
Die ursprünglich am 16. Mai 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen – insbesondere Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Insolvenzverwaltung – wurden am 7. April 2026 aufgehoben. Grund hierfür ist die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
Damit wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet, und die zuvor angeordneten Schutzmaßnahmen entfallen.
Sitz und Geschäftsführung
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Fabriciusstraße 7, 65933 Frankfurt am Main.
Als Geschäftsführer ist Volodymyr Sherman tätig.
Bedeutung der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Insolvenzordnung bedeutet:
- Es sind keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen
- Eine geordnete Verteilung an Gläubiger findet nicht statt
- Die zuvor angeordneten Einschränkungen werden vollständig aufgehoben
Formal erhält die Gesellschaft damit ihre Verfügungsbefugnis zurück. Faktisch ist sie jedoch in der Regel wirtschaftlich nicht mehr handlungsfähig.
Geschäftstätigkeit
Die SV WohnTraum GmbH war im Bereich Immobilien und Wohnprojekte tätig. Typische Tätigkeitsfelder umfassen:
- Entwicklung und Vermarktung von Wohnimmobilien
- An- und Verkauf von Immobilien
- Projektentwicklung im Wohnungsbau
- Verwaltung oder Vermittlung von Wohnobjekten
Einordnung
Der Verfahrensverlauf entspricht einem typischen Muster:
- Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage
- Abweisung mangels Masse
- Aufhebung der Maßnahmen
Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig erhebliche Forderungsausfälle. Für die Gesellschaft markiert die Entscheidung faktisch das wirtschaftliche Ende, auch wenn sie formal weiterbestehen kann.