Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Creative Unit GmbH hat das Amtsgericht Offenburg am 14. April 2026 um 11:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 40 IN 184/26 geführt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Kontrolle über Finanzen
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Offenburger Rechtsanwalt Christoph Kiefer bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu prüfen, ob ausreichend Mittel für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens vorhanden sind.
Besonders weitreichend: Die Geschäftsführung verliert die Kontrolle über zentrale Finanzbereiche. Verfügungen über Bankkonten und offene Forderungen sind der Schuldnerin vollständig untersagt. Diese Befugnisse gehen direkt auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Zahlungen nur noch über den Insolvenzverwalter
Das Gericht hat angeordnet, dass Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Zahlungsverpflichtungen – nicht mehr an die Creative Unit GmbH zahlen dürfen. Stattdessen müssen sämtliche Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
Zudem ist dieser berechtigt, Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm Auskunft über die Konten der Gesellschaft zu erteilen.
Zwangsvollstreckungen gestoppt
Parallel dazu wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt oder vorläufig eingestellt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der verbliebenen Vermögenswerte und soll eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage ermöglichen.
Geschäftstätigkeit des Unternehmens
Die Creative Unit GmbH war nach außen hin im Bereich kreativer Dienstleistungen und Medienproduktion tätig. Derartige Unternehmen bieten typischerweise Leistungen wie:
- Marketing- und Kommunikationskonzepte
- Design- und Branding-Dienstleistungen
- Content-Produktion (Video, Social Media, digitale Formate)
- Strategische Beratung für Unternehmen und Marken
Der Standort in der „Alten Spinnerei“ in Offenburg deutet zudem auf eine Einbindung in ein kreatives oder gewerbliches Umfeld hin, wie es häufig bei Agenturen und Medienunternehmen der Fall ist.
Verfahrensstand
Das Insolvenzverfahren ist derzeit noch nicht eröffnet. Die angeordneten Maßnahmen dienen ausschließlich der Sicherung der Vermögensmasse bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Offenburg eingelegt werden.
Einordnung
Die vollständige Übertragung der Verfügungsbefugnis über Konten und Forderungen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter spricht für eine angespannte Liquiditätslage. Für Kunden und Geschäftspartner bedeutet dies, dass bestehende Verträge und Zahlungswege sorgfältig geprüft werden müssen.
Ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine Abwicklung droht, hängt nun von der wirtschaftlichen Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.