Das Amtsgericht Hildesheim hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wert-Investition APH8 GmbH eine abschließende Entscheidung getroffen: Mit Beschluss vom 13. April 2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 55 IN 41/25 geführt.
Keine Verfahrenseröffnung mangels Vermögen
Die Abweisung nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung erfolgt, wenn die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In der Folge wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.
Für Gläubiger bedeutet dies:
- Es findet keine geordnete Verwertung von Vermögenswerten statt
- Forderungen bleiben häufig uneinbringlich
- Es gibt keinen Insolvenzverwalter als Ansprechpartner
Hintergrund der Gesellschaft
Die Wert-Investition APH8 GmbH mit Sitz in Sarstedt wurde durch Geschäftsführer Werner Ströer vertreten. Dem Unternehmensnamen zufolge war die Gesellschaft im Bereich Investitionen und Vermögensverwaltung, vermutlich mit Bezug zu Immobilienprojekten, tätig.
Typische Tätigkeitsfelder solcher Gesellschaften sind:
- Erwerb und Entwicklung von Immobilienprojekten
- Beteiligungen an Investitionsvorhaben
- Verwaltung von Anlagevermögen
- Strukturierung von Kapitalanlagen
Der Zusatz „APH8“ könnte auf ein spezifisches Projekt oder eine Objektgesellschaft hinweisen, wie sie im Immobilienbereich häufig für einzelne Vorhaben gegründet werden.
Rechtliche Folgen
Mit der Abweisung endet das gerichtliche Verfahren zunächst. Eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Hildesheim möglich.
In der Praxis folgen häufig weitere Schritte:
- mögliche Löschung der Gesellschaft im Handelsregister
- individuelle Rechtsverfolgung durch Gläubiger
- Prüfung von Haftungsfragen im Umfeld der Geschäftsführung
Einordnung
Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Zeichen dafür, dass keine nennenswerten Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Besonders bei projektbezogenen Gesellschaften im Immobilienbereich kann dies darauf hindeuten, dass einzelne Vorhaben wirtschaftlich gescheitert sind und keine verwertbaren Sicherheiten mehr bestehen.
Für Gläubiger ist dies regelmäßig mit erheblichen Forderungsausfällen verbunden.