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Haustechnik030 GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 3606 IN 5659/25 am 10. April 2026 den Insolvenzantrag gegen die Haustechnik030 GmbH abgewiesen.

Kein Insolvenzverfahren eröffnet

Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse (§ 26 InsO) zurückgewiesen.

Damit steht fest:

  • Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken
  • Ein Insolvenzverfahren wird nicht durchgeführt
  • Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt

Unternehmensprofil

  • Sitz: Berlin (Alemannenstraße 1 A–4, 14129 Berlin)
  • Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (HRB 228606)
  • Geschäftsführer: Adrian-Virgil Mircea und Mahmut Fatih Tokac

Die Haustechnik030 GmbH war – dem Namen nach – im Bereich Gebäudetechnik / Haustechnik tätig. Dazu zählen typischerweise:

  • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK)
  • Installations- und Wartungsarbeiten in Gebäuden
  • technische Dienstleistungen im Bau- und Immobilienbereich

Einordnung

Unternehmen im Handwerks- und Baunebengewerbe sind häufig von:

  • schwankender Auftragslage
  • steigenden Material- und Personalkosten
  • Liquiditätsengpässen bei Projektabwicklung

betroffen. Gerät ein Betrieb in Zahlungsschwierigkeiten, fehlen oft schnell die Mittel, um ein Insolvenzverfahren überhaupt finanzieren zu können.

Auswirkungen für Gläubiger

Die Abweisung mangels Masse bedeutet:

  • Keine zentrale Insolvenzabwicklung
  • Forderungen müssen individuell verfolgt werden
  • Die Aussicht auf Befriedigung ist meist sehr gering

Fazit

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Verfahren faktisch beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Haustechnik030 GmbH gilt damit als wirtschaftlich ausgezehrt – ein typischer Fall für kleinere Handwerksunternehmen in finanzieller Schieflage.

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