Das Amtsgericht Rostock hat im Verfahren 61a IN 92/26 am 13. April 2026 den Insolvenzantrag der pacon UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen.
Keine Verfahrenseröffnung
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse (§ 26 InsO) zurückgewiesen.
Damit gilt:
- Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken
- Das Verfahren wird nicht eröffnet
- Es erfolgt keine Bestellung eines Insolvenzverwalters
Unternehmensdaten
- Sitz: Pläterstraße 3, 18055 Rostock
- Registergericht: Amtsgericht Rostock (HRB 16979)
- Geschäftsführer: Philipp Leist-Klamann
Geschäftstätigkeit
Konkrete Angaben zur Tätigkeit der pacon UG sind aus dem Beschluss nicht ersichtlich. Der Firmenname „pacon“ lässt jedoch auf eine eher allgemein gehaltene Unternehmensstruktur schließen, wie sie häufig bei kleineren Gesellschaften verwendet wird.
Typische Tätigkeitsfelder solcher UGs sind:
- Dienstleistungen oder Projektgeschäfte
- Handel oder Vermittlungstätigkeiten
- ggf. unternehmerische Nebenprojekte oder Start-up-Ansätze
Ohne spezifizierten Unternehmensgegenstand im Beschluss ist davon auszugehen, dass es sich um ein kleineres, kapitalarmes Geschäftsmodell gehandelt hat.
Einordnung
Die Abweisung mangels Masse ist besonders häufig bei:
- kleinen Unternehmergesellschaften (UG)
- Geschäftsmodellen ohne nennenswerte Sachwerte
- kurzfristig aufgebauten oder projektbezogenen Firmen
In solchen Fällen fehlen oft verwertbare Vermögensgegenstände, sodass ein Insolvenzverfahren wirtschaftlich nicht durchgeführt werden kann.
Folgen für Gläubiger
- Keine Insolvenzquote aus einem Verfahren
- Forderungen müssen individuell verfolgt werden
- Die Erfolgsaussichten sind meist sehr gering
Fazit
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Rostock endet das Verfahren ohne Insolvenzabwicklung. Die pacon UG gilt damit als wirtschaftlich nicht mehr tragfähig – ein typischer Fall einer kleinen Kapitalgesellschaft ohne ausreichende Vermögenssubstanz.