Das Amtsgericht München hat im Verfahren 1502 IN 4182/25 am 09. April 2026 den Insolvenzantrag gegen die Advipha Alliances GmbH abgewiesen.
Kein Insolvenzverfahren eröffnet
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin wurde gemäß § 26 InsO mangels Masse zurückgewiesen.
Das bedeutet:
- Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken
- Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet
- Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt
Unternehmensprofil
- Sitz: München (Konrad-Zuse-Platz 8)
- Registergericht: Amtsgericht München (HRB 203139)
- Geschäftsführer: Dr. Hakim Dargazanli
Der Unternehmensname „Alliances“ deutet auf eine Tätigkeit im Bereich Beratung, Netzwerkbildung oder strategische Kooperationen hin. Solche Gesellschaften sind häufig aktiv in:
- Unternehmensberatung oder Business Development
- Aufbau von Partnerschaften und internationalen Kooperationen
- Vermittlung von Investments oder Projekten
Einordnung
Beratungs- und Netzwerkgesellschaften verfügen oft über vergleichsweise geringe materielle Vermögenswerte. Gerät das Geschäftsmodell ins Stocken – etwa durch ausbleibende Aufträge oder Projekte – kann dies schnell zu einer Situation führen, in der kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist.
Auswirkungen für Gläubiger
Die Abweisung mangels Masse hat klare Konsequenzen:
- Keine geordnete Insolvenzabwicklung
- Forderungen müssen individuell verfolgt werden
- Die Chancen auf Rückzahlung sind in der Regel sehr gering
Fazit
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts München ist das Verfahren faktisch beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Die Advipha Alliances GmbH gilt wirtschaftlich als weitgehend vermögenslos – ein typisches Szenario bei kleineren, beratungsorientierten Gesellschaften ohne substanzielle Sachwerte.