Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben zu Lösegeldversicherungen veröffentlicht und damit die Rahmenbedingungen für Versicherer deutlich verschärft. Seit dem 1. April 2026 gilt, unter welchen Voraussetzungen solche Policen überhaupt angeboten werden dürfen.
Lösegeldversicherungen kommen in sensiblen Risikobereichen zum Einsatz – etwa bei Entführungen, Cyberangriffen oder Produkterpressungen. Entsprechend streng sind nun die Vorgaben der Aufsicht.
So dürfen entsprechende Versicherungen künftig weder aktiv beworben noch mit anderen Versicherungsprodukten kombiniert werden. Zudem ist ihre Laufzeit klar begrenzt: Verträge dürfen maximal ein Jahr bestehen. Darüber hinaus enthält das Rundschreiben weitere detaillierte Anforderungen, die Versicherer erfüllen müssen.
Mit dem neuen Rundschreiben 01/2026 (VA) ersetzt die BaFin die bislang geltende Regelung aus dem Jahr 1998 und passt die Vorgaben an die heutigen Risikolagen an.
Die neuen Vorschriften betreffen alle Erstversicherungsunternehmen, die in Deutschland Schaden- und Unfallversicherungen anbieten – einschließlich Anbieter aus anderen EU- und EWR-Staaten, die auf dem deutschen Markt tätig sind.