Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3604 IN 4942/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27. März 2026 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schleiz Automobile GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft war zuletzt in Berlin ansässig und im Handelsregister unter HRB 246673 eingetragen. Als Geschäftsführer fungierten Harutyun Khachatryan und Darko Kocan.
Die Schleiz Automobile GmbH war dem Namen nach im Automobilbereich tätig. Unternehmen dieser Art beschäftigen sich typischerweise mit dem Handel von Fahrzeugen, insbesondere Gebrauchtwagen, oder mit ergänzenden Dienstleistungen wie Vermittlung, Ankauf oder Export von Fahrzeugen. Teilweise umfassen solche Geschäftsmodelle auch Werkstattdienstleistungen oder Fahrzeugaufbereitung.
Der Automobilhandel, insbesondere im Gebrauchtwagensegment, ist stark von Marktpreisen, Finanzierungsmöglichkeiten und Nachfrage abhängig. Schwankungen bei Einkaufspreisen, steigende Zinsen oder rückläufige Kaufbereitschaft können die Liquidität solcher Unternehmen erheblich belasten. Hinzu kommt ein intensiver Wettbewerb, sowohl durch stationäre Händler als auch durch digitale Plattformen.
Die Abweisung mangels Masse deutet darauf hin, dass die Gesellschaft bereits über keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte mehr verfügte. Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass offene Forderungen nicht mehr im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden können.
Mit der Entscheidung endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Abwicklung. In vielen Fällen folgt auf eine solche Abweisung die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister, sofern keine neuen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.