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Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten
zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte

930 VRs 820 Js 5310/​19

Einziehungsverfahren gegen Li-Klawiter, Jinwen

In dem Strafverfahren Az. 820 Js 5310/​19 hat das Landgericht Meiningen mit Urteil vom 26.05.2023 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 122.880,– EUR angeordnet.

Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilte schloss in 13 Fällen, nämlich mit den Personen Tingting Duan, Ying Wang, Quinyu Zhang, Zhigou Zhou, Juan Zhou, Guifang Li, Jihui Qi, Xiaohong Li, Zeng Chen, Xueling Shi, Gencang Li, Feng LI und Fei Zhou, kostenpflichtige Migrationsverträge ab, die ihnen einen dauerhaften Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland ermöglichen sollten. Dadurch wollte sie für sich eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Umfang und Gewicht schaffen. Dabei wurden die Geschädigten darüber getäuscht, dass sie mit der Gründung einer Scheingesellschaft in Form einer GmbH auf einfachem Wege ein nationales Visum erhalten könnten, was indes nicht der Fall war. Aufgrund des abgeschlossenen Migrationsvertrages erhielt die Verurteilte für ihre geleisteten Tätigkeiten zur Erlangung eines Aufenthaltstitels von den Personen den jeweils vertraglich vereinbarten Schleuserlohn. Mindestens in Höhe dieser Zahlungen wurden die Personen geschädigt.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 820 Js 5310/​19 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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