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FMA warnt vor e-finanzmarket SA: Anbieter ohne Erlaubnis für Bankgeschäfte aktiv

geralt (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten des Unternehmens e-finanzmarket SA, das über die Website e-finanzmarket.com auftritt und eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter contact@e-finanzmarket.com ermöglicht. Der Anbieter gibt dabei an, seinen Sitz in Wien zu haben.

Nach Angaben der FMA verfügt e-finanzmarket SA jedoch über keine erforderliche Konzession, um in Österreich Bankgeschäfte zu erbringen. Insbesondere ist es dem Unternehmen nicht gestattet, das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Bankwesengesetz (BWG) anzubieten.

Für Verbraucher bedeutet dies ein erhebliches Risiko. Anbieter ohne entsprechende Zulassung unterliegen keiner behördlichen Aufsicht, wodurch grundlegende Schutzmechanismen für Kunden fehlen. Im Falle von Problemen oder Streitigkeiten kann es daher schwierig sein, Ansprüche durchzusetzen.

Die FMA weist regelmäßig darauf hin, dass Finanz- und Bankdienstleistungen in Österreich nur mit behördlicher Genehmigung angeboten werden dürfen. Fehlt diese, sollten Angebote besonders kritisch hinterfragt und im Zweifel gemieden werden.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz.

Fazit: Bei e-finanzmarket SA handelt es sich um einen Anbieter ohne erforderliche Erlaubnis für Bankgeschäfte. Anleger und Verbraucher sollten entsprechende Angebote mit größter Vorsicht behandeln.

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