Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website brokereins(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Zudem unterliegt der Anbieter nicht der Aufsicht durch die BaFin, was für Verbraucher ein erhebliches Risiko darstellen kann.
Grundsätzlich gilt:
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer entsprechenden BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Fehlt diese Zulassung, bewegen sich Anbieter außerhalb des regulierten Finanzsystems.
Die BaFin empfiehlt Anlegern daher, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der Aufsicht geführt wird.
Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).