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Schufa reformiert Bewertungssystem: Neuer Score soll transparenter werden

Vi5-a-Vi5 (CC0), Pixabay

Die Schufa stellt ihr Bewertungssystem grundlegend um. Künftig basiert der sogenannte Schufa-Score auf nur noch zwölf klar definierten Kriterien und wird auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten berechnet. Ziel der Reform ist es, das bisher oft kritisierte System für Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter und besser nachvollziehbar zu machen.

Der Schufa-Score spielt in vielen Alltagssituationen eine wichtige Rolle. Er kann darüber entscheiden, ob jemand eine Wohnung bekommt, einen Handyvertrag abschließen kann oder einen Kredit erhält. Bislang galt die Berechnung jedoch als schwer verständlich und wurde häufig als „Blackbox“ bezeichnet.

Weniger Kriterien, mehr Nachvollziehbarkeit

Mit dem neuen Modell reduziert die Schufa die Zahl der Faktoren deutlich: Statt mehr als 250 Kriterien fließen künftig nur noch zwölf gewichtete Merkmale in die Bewertung ein. Gleichzeitig entfallen der bisherige Basisscore und die verschiedenen Branchenscores.

Zu den berücksichtigten Kriterien gehören unter anderem

  • das Alter des ältesten Bankkontos oder Kreditvertrags,
  • die Anzahl von Kreditkartenanfragen im letzten Jahr sowie
  • die Laufzeit von Immobilienkrediten.

Weiterhin gilt: Informationen über Einkommen, Beruf oder Familienstand dürfen nicht in die Bewertung einfließen.

Score künftig online nachvollziehbar

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihren Score künftig online einsehen und sogar simulieren können, um zu verstehen, wie sich bestimmte Entscheidungen auf ihre Bewertung auswirken. Zunächst erfolgt der Zugang über einen Online-Account mit Identifikation per elektronischer Ausweisfunktion. Später soll auch eine Identifizierung per Post möglich sein.

Verbraucherschützer sehen Fortschritt – raten aber zur Kontrolle

Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt die Reform grundsätzlich. „Die jahrelange Kritik der Verbraucherzentralen an der mangelnden Transparenz zeigt Wirkung“, sagt Paul Huber, Referent für Finanzdienstleistungen.

Trotzdem raten Verbraucherschützer weiterhin zur Vorsicht. Verbraucher haben einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Schufa-Datenkopie nach der Datenschutz-Grundverordnung. Falsche Einträge sollten umgehend gemeldet und mit entsprechenden Nachweisen korrigiert werden.

Außerdem warnen die Verbraucherschützer vor kostenpflichtigen Angeboten von Drittanbietern, die eine eigentlich kostenlose Datenabfrage gegen Gebühr anbieten.

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