Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid angeordnet, dass die DFS – Asset Management GmbH mit Sitz in München (vormals Mannheim) ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.
Nach Feststellungen der Finanzaufsicht hat das Unternehmen Gelder von Anlegern entgegengenommen, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die DFS – Asset Management GmbH tritt auch unter der Bezeichnung „DFS – Die Finanzstrategen“ auf.
Grundlage für die Geldannahme waren Verträge über die Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen verschiedener Serien, darunter unter anderem:
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Serie 2021–2026
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Serie 2022–2027
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Serie 2023–2028
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Serie 2024–2029
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Serie 2025–2030
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Serie 2020–2021
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Serie 2021–2022
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Serie 2022–2023
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Serie 2023–2024
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Serie 2024–2025
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T2023–2028
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T2024–2029
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T2025–2030
Nach Einschätzung der BaFin wurden dabei Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch tatsächlich in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wurde. Damit erfüllt das Geschäftsmodell den Tatbestand des Einlagengeschäfts gemäß Kreditwesengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG).
Für das Betreiben eines solchen Geschäfts ist in Deutschland eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Da diese nicht vorlag, ordnete die Aufsicht die sofortige Einstellung sowie die Abwicklung des Geschäfts an.
Im Rahmen der Abwicklungsanordnung ist die DFS – Asset Management GmbH verpflichtet, die von Anlegern angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, allerdings noch nicht bestandskräftig.