Aktenzeichen 22 IN 116/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Solargold24 GmbH mit Sitz in der Odenwaldstraße 5 in 72766 Reutlingen hat das Amtsgericht Tübingen als Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 786580 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Lilli Kaminski vertreten.
Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Vermögenslage nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der von der Gesellschaft selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 6. März 2026 mangels Masse abgewiesen.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse erfolgt, wenn keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. In einem solchen Fall kann das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, da eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens wirtschaftlich nicht gewährleistet wäre.
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung hob das Amtsgericht Tübingen zugleich die zuvor mit Beschluss vom 3. April 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf. Diese Maßnahmen waren ursprünglich getroffen worden, um während der Prüfung des Insolvenzantrags die Vermögenslage der Gesellschaft zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Tübingen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, ihrer Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Insolvenzantragsverfahren der Solargold24 GmbH vor dem Amtsgericht Tübingen, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.