Natürlich hat eine solche Verbrauchermitteilung der BaFin für ein Unternehmen erhebliche Folgen. Eine derartige Mitteilung entsteht in der Regel nicht von heute auf morgen. Sie steht vermutlich auch nicht in direktem Zusammenhang mit dem Bericht des Handelsblatts aus dieser Woche.
Es ist davon auszugehen, dass es bereits vor der Veröffentlichung der Meldung einen Schriftwechsel zwischen der BaFin und dem Unternehmen aus Vaduz gegeben hat. Offenbar konnten die Antworten der TGI AG die Finanzaufsicht jedoch nicht überzeugen, sodass es schließlich zu der aktuellen Mitteilung kam.
Diese Verbrauchermitteilung könnte den Vertrieb der Produkte in Deutschland erheblich beeinträchtigen oder sogar zum Zusammenbruch bringen. Zudem ist damit zu rechnen, dass viele Anleger ihr Investment kündigen und die Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals verlangen werden.
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld dürfte der TGI AG in diesem Fall kaum eine andere Möglichkeit bleiben, als solchen Forderungen nachzukommen – zumindest dann, wenn das Unternehmen eine mögliche Klagewelle vermeiden möchte.
Das zugrunde liegende Geschäftsmodell steht bereits seit Jahren in der Kritik. Einige Insider sehen darin sogar ein mutmaßliches Ponzi-System. Allerdings handelt es sich dabei bislang lediglich um Vermutungen und Spekulationen.
Anleger sollten die aktuelle Entwicklung dennoch sehr aufmerksam verfolgen. Angesichts der neuen Diskussionen und der Warnung der BaFin kann es sinnvoll sein, die eigene Investition genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig über mögliche Schritte nachzudenken.
Es ist davon auszugehen, dass bereits vor dem Aufprall, ein Schaden festgestellt wurde. Welche Geschwindigkeit wurde beim Aufprall gemessen? Würde mich interessieren?