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BaFin-Prüfung zeigt Schwächen bei Nachhaltigkeits-Offenlegung von Finanzunternehmen

WikimediaImages (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat untersucht, ob beaufsichtigte Unternehmen ihren Informationspflichten nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (Offenlegungsverordnung) nachkommen. Die Analyse für das Geschäftsjahr 2024 zeigt: Während einige Verbesserungen erkennbar sind, bestehen weiterhin deutliche Defizite bei der Transparenz gegenüber Anlegerinnen und Anlegern.

Häufig unvollständige oder schwer auffindbare Informationen

In mehreren Fällen stellte die Aufsicht fest, dass die Offenlegungen unvollständig oder schwer zugänglich waren. Besonders problematisch waren fehlende Begründungen dafür, warum bestimmte Unternehmen die sogenannten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die sogenannten Principal Adverse Impacts (PAI) – nicht berücksichtigen.

Zudem waren vorvertragliche Informationen teilweise sehr allgemein formuliert. Für Anlegerinnen und Anleger erschwert dies das Verständnis der tatsächlichen Nachhaltigkeitsstrategie eines Produkts erheblich. Auch der Umgang mit vorgeschriebenen Mustervorlagen erwies sich in einigen Fällen als fehlerhaft.

Positiv bewertet die BaFin allerdings, dass die Verständlichkeit der Angaben im Vergleich zur Untersuchung des Vorjahres leicht zugenommen hat.

Aufsicht fordert Nachbesserungen

Unternehmen, bei denen Schwächen festgestellt wurden, hat die BaFin aufgefordert, ihre Offenlegungen zu überarbeiten. Förmliche aufsichtsrechtliche Maßnahmen waren jedoch nicht erforderlich.

Probleme bei ESG-Ratings

Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung betraf die Nutzung externer Nachhaltigkeitsratings. Viele Finanzinstitute greifen auf Daten externer ESG-Ratinganbieter zurück, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu bewerten.

Die BaFin stellte jedoch fest, dass zahlreiche Institute die zugrunde liegenden Bewertungsmethoden nur unzureichend erklären konnten. In einigen Fällen wurden sogar Daten verwendet, die nur eingeschränkt aussagekräftig sind.

So bewerten manche Ratings vor allem finanzielle Nachhaltigkeitsrisiken eines Unternehmens – also Risiken, die sich auf dessen wirtschaftliche Lage auswirken können (sogenannte „Outside-In-Perspektive“). Für Anlegerinnen und Anleger ist jedoch häufig entscheidend, welche tatsächlichen Auswirkungen ein Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat – die sogenannte „Inside-Out-Perspektive“. Wird dieser Unterschied nicht klar dargestellt, kann die Aussagekraft der Nachhaltigkeitsinformationen erheblich eingeschränkt sein.

Nachhaltige ETFs oft stark konzentriert

Ergänzend untersuchte die BaFin öffentlich zugängliche Daten zu als nachhaltig beworbenen Exchange Traded Fund (ETFs). Auch hier zeigte sich ein bemerkenswertes Muster: Viele dieser Fonds konzentrieren ihre Investitionen auf eine relativ kleine Zahl von Unternehmen.

In der Stichprobe entfielen mehr als 50 Prozent der Top-10-Investitionen der betrachteten ETFs auf lediglich zwölf Unternehmen. Eine solche Konzentration kann die tatsächliche Diversifikation der Fonds begrenzen – auch wenn sie als nachhaltige Anlageprodukte vermarktet werden.

Transparenz bleibt entscheidend

Die Ergebnisse der Untersuchung verdeutlichen, dass die Umsetzung der europäischen Offenlegungspflichten weiterhin Verbesserungsbedarf aufweist. Für Anlegerinnen und Anleger ist eine klare, verständliche und methodisch nachvollziehbare Darstellung von Nachhaltigkeitskriterien entscheidend, um fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können.

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