Ein Fall aus Deutschland sorgt für Empörung: Ein Polizist wurde wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine Minderjährige verurteilt – erhält jedoch trotzdem seine Beamtenpension. Der Grund: Kurz vor der Urteilsverkündung wurde der Beamte bereits in den Ruhestand versetzt.
Nach den Ermittlungen hatte der Streifenpolizist eine 17-jährige Jugendliche auf einen Supermarktparkplatz gelockt. Dabei gab er vor, im Dienst zu sein. Dort kam es zu einem sexuellen Übergriff auf die Minderjährige. Der Vorfall wurde später bekannt, woraufhin ein Strafverfahren gegen den Beamten eingeleitet wurde.
Doch noch bevor das Urteil gesprochen wurde, wurde der Polizist im Alter von 55 Jahren in den Ruhestand versetzt. Dadurch sicherte er sich seine Pensionsansprüche. Nach der Pensionierung kann ihm die Beamtenversorgung in der Regel nicht mehr vollständig entzogen werden.
Der Fall sorgt deshalb für heftige Kritik. Viele sehen darin eine rechtliche Lücke im Beamtenrecht, durch die ein verurteilter Täter weiterhin staatliche Versorgungsleistungen erhält.
Wie hoch die Pension ausfällt, wurde nicht öffentlich bekannt. Klar ist jedoch: Trotz der strafrechtlichen Verurteilung muss sich der ehemalige Beamte finanziell keine großen Sorgen machen.
Der Fall wirft erneut Fragen auf, ob das Beamtenrecht in solchen Situationen verschärft oder geändert werden sollte, damit schwere Straftaten auch dienstrechtlich konsequenter geahndet werden können.