Die militärische Eskalation im Iran hat den internationalen Reiseverkehr empfindlich getroffen. Mehrere Staaten in der Region haben ihren Luftraum ganz oder teilweise geschlossen, Airlines streichen Verbindungen oder leiten Maschinen um. Für Urlauber, Geschäftsreisende und Kreuzfahrtpassagiere bedeutet das massive Einschränkungen – und akuten Handlungsbedarf.
Flugverkehr in die Golfregion massiv eingeschränkt
Besonders betroffen sind Verbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie nach Israel und in weitere Staaten der Region. Eine Maschine von Condor brach am Morgen den Flug von Stuttgart nach Dubai aus Sicherheitsgründen ab. Auch weitere Condor-Verbindungen nach Dubai wurden ausgesetzt. Emirates stellte den Flugverkehr von und nach Dubai zeitweise ein und verwies auf geschlossene Lufträume.
Die Lufthansa-Gruppe annullierte bis mindestens 7. März sämtliche Flüge nach Tel Aviv, Teheran, Beirut, Amman und Erbil. Zusätzlich wurden Verbindungen nach Dubai und Abu Dhabi gestrichen. Air France sagte Flüge nach Tel Aviv und Beirut ab, Swiss setzte ihre Tel-Aviv-Verbindungen aus. Wizz Air stoppte sämtliche Flüge von und nach Israel, Dubai, Abu Dhabi und Amman mit sofortiger Wirkung.
Explosionen in Dubai
Die Lage ist auch vor Ort angespannt. In Dubai wurden Rauchentwicklungen und Explosionen gemeldet. In sozialen Medien kursierten Bilder von Flammen nahe einem großen Hotel auf der bekannten Palmen-Insel. Offizielle Bestätigungen zu genauen Schäden lagen zunächst nicht vor. Bereits zuvor war das Donnern der Raketenabwehr zu hören gewesen, Touristen filmten Abfangversuche iranischer Geschosse.
Reisewarnungen deutlich verschärft
Das Auswärtige Amt verschärfte seine Reisehinweise für die gesamte Region erheblich. Neben Israel, dem Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Katar und Jemen wird nun auch vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen vor Ort oder mit bevorstehender Abreise wird geraten, umgehend den Flugstatus zu prüfen, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen und größere Menschenansammlungen zu meiden. Zudem sollen Reisende die Berichterstattung aufmerksam verfolgen und Anweisungen lokaler Behörden strikt befolgen.
Kreuzfahrten im Krisengebiet
Auch Kreuzfahrtanbieter sind betroffen. Die „Mein Schiff 4“ und die „Mein Schiff 5“ von TUI Cruises befanden sich in der Nähe von Angriffen auf US-Stützpunkte in Abu Dhabi und Doha. Die Schiffe blieben unbeschädigt, Passagiere wurden jedoch angewiesen, sich im Inneren aufzuhalten und Außendecks zu meiden.
Die „MSC Euribia“ lag im Hafen von Dubai. Eine für den 1. März geplante Kreuzfahrt ab Doha wurde kurzfristig abgesagt. Aufgrund von Luftraumsperrungen sind An- und Abreisen derzeit kaum planbar oder gar unmöglich.
Rechte von Urlaubern
Für Pauschalreisende gilt: Treten am Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände wie bewaffnete Konflikte auf, kann die Reise in der Regel kostenfrei storniert werden. Eine offizielle Reisewarnung gilt als starkes Indiz dafür, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. In solchen Fällen besteht Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder auf eine kostenlose Umbuchung.
Wer Flug und Unterkunft getrennt gebucht hat, trägt hingegen ein höheres Risiko. Wird lediglich der Flug gestrichen, bleibt eine separat gebuchte Unterkunft grundsätzlich bestehen. Ein automatisches Rücktrittsrecht besteht hier nicht, allerdings können individuelle Kulanzlösungen mit Hoteliers oder Vermietern möglich sein.
Bei annullierten Flügen haben Passagiere Anspruch auf vollständige Erstattung oder eine alternative Beförderung. Eine zusätzliche Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro ist jedoch meist ausgeschlossen, da militärische Konflikte und Luftraumsperrungen als außergewöhnliche Umstände gelten.
Fazit
Die Eskalation im Nahen Osten wirkt sich unmittelbar auf den internationalen Tourismus aus. Flugpläne geraten ins Wanken, Kreuzfahrten werden abgesagt, Reisewarnungen ausgeweitet. Für Betroffene heißt das vor allem: Ruhe bewahren, aktuelle Informationen einholen und die eigenen Rechte kennen. In einer dynamischen Sicherheitslage kann sich die Situation jedoch jederzeit weiter verändern.