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Neufassung des Beschlusses zum vorläufigen Gläubigerausschuss im Verfahren te energy sprint I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
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Neufassung des Beschlusses zum vorläufigen Gläubigerausschuss im Verfahren te energy sprint I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 321 IN 154/26 hat das Amtsgericht Chemnitz am 10. Februar 2026 eine Ergänzung des Beschlusses zur Bestellung des vorläufigen Gläubigerausschusses vorgenommen. Der ursprüngliche Beschluss vom 29. Januar 2026 wurde um die Verfahrensbevollmächtigten der Ausschussmitglieder ergänzt und in aktualisierter Form neu gefasst.

Bis zur ersten Gläubigerversammlung bleibt damit ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der die Interessen der Gläubiger im laufenden Verfahren bündelt und die Entwicklung des Insolvenzverfahrens begleitet. Der Ausschuss setzt sich aus mehreren benannten Mitgliedern zusammen, deren rechtliche Vertretung nun ausdrücklich in den Beschluss aufgenommen wurde, um die organisatorische und rechtliche Handlungsfähigkeit des Gremiums zu präzisieren.

Als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses wurden Martha Sattler, vertreten durch Rechtsanwalt Joachim Kleefeld aus München, Helmut Kopietz, vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Schiller aus Bremen, sowie Oliver Menden, vertreten durch Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert aus München, benannt. Mit dieser Ergänzung stellt das Gericht sicher, dass die Mitwirkung der Gläubiger im weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens strukturiert und rechtssicher erfolgen kann.

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