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MuH ImmoConcept GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 4 IN 2489/25 hat das Amtsgericht Mannheim am 11. Februar 2026 um 10:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der MuH ImmoConcept GmbH mit Sitz in der Neckarauer Straße 30 in Mannheim angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 725977 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Özkan Öcal vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens untersagte das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt, um eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wellstein aus Mannheim bestellt. Mit der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Gleichzeitig wurde der Schuldnerin untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten oder über Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen ging auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der nun berechtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür entsprechende Sonderkonten einzurichten.

Darüber hinaus wurden die Kreditinstitute verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über bestehende Kontoverbindungen zu erteilen. Drittschuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Ihm wurde außerdem gestattet, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen sowie alle zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendigen Auskünfte einzuholen. Parallel dazu hat er zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen, um die Vermögenswerte der MuH ImmoConcept GmbH zu sichern und eine fundierte Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.

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