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Vorläufige Insolvenzverwaltung über KFZ Dienstleistungs- & Handelsgesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 12 IN 187/25 hat das Amtsgericht Delmenhorst am 9. Februar 2026 um 19:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der KFZ Dienstleistungs- & Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Delmenhorst angeordnet. Das Unternehmen wird durch die Geschäftsführerin Heike Hantelmann-Tscherning vertreten.

Mit dem gerichtlichen Beschluss wurden umfassende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte der Gesellschaft in Kraft gesetzt. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Antragstellerin sind seitdem nur noch wirksam, wenn sie mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen und nachteilige Veränderungen in der Vermögensstruktur während des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel aus Bremen bestellt. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Situation der Gesellschaft zu überwachen, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und die Grundlage für die weitere Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten, sodass sämtliche Zahlungsvorgänge kontrolliert und nachvollziehbar abgewickelt werden können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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