Staatsanwaltschaft Hof
1550 Js 2058/24
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
| verurteilte Person | Katherine Estefania Elkayam |
| Entscheidung | Urteil/Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 09.04.2024, Az: 24 Ds 1550 Js 2058/24, rechtskräftig seit 03.05.2024 |
| Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 11.948,83 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Bislang unbekannte Täter verkaufen unter Vortäuschung ihrer Leistungs- und Lieferfähigkeit im Internet über sogenannte Fake-Shops Waren für günstige Konditionen. Tatsächlich sind die unbekannten Täter nicht im Besitz der angebotenen Waren. Im guten Glauben an die anschließende Lieferung der Waren überweisen die Geschädigten den jeweiligen Kaufpreis auf das von den unbekannten Tätern angegebene Konto mit der IBAN DE 36 7434 0077 0498 4514 00 bei der Commerzbank Landshut. Auch nach Überweisung des Kaufpreises erhielten die jeweiligen Käufer die Waren nicht zugesandt, weshalb diesen ein Schaden in entsprechender Höhe entstand.
Im Einzelnen sind unter anderem folgende Transaktionen der folgenden Geschädigten bekannt:
Überweisungsdatum, Betrag in €, Geschädigte
28.12.2023, 939,03, Weidmann, Julia
29.12.2023, 626,02, Timo Weber
29.12.2023, 410,82, Arben Shala
02.01.2024, 620,00, Markus Rossak
02.01.2024, 601,40, Holger Bopfinger
02.01.2024, 620,00, Vorpahl, Marcus
02.01.2024, 1.349,85, Dr. Klaus Szielasko
02.01.2024, 3.210,00, Alexander Winter
02.01.2024, 601,40, Wittenberg, Norbert
03.01.2024, 1.516,13, Nikola Gajanic
03.01.2024, 1.043,36, Markus Ruckdeschel
05.01.2024, 410,82, Manfred Schreiber
Insgesamt gingen im Zeitraum zwischen dem 28.12.2023 und dem 05.01.2024 Gelder in Höhe von 11.948,83 Euro aus rechtswidrigen Taten auf dem Konto mit der IBAN DE 36 7434 0077 0498 4514 00 bei der Commerzbank Landshut ein.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 11.948,83 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten
Knöchel, Rechtspflegerin
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