Staatsanwaltschaft Gera
980 VRs 831 Js 37054/22
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
| verurteilte Person | Inge Arlt |
| Entscheidung | Urteil des Amtsgerichts Gera vom 12.02.2025, Az: 15 Ds 831 Js 37054/22, rechtskräftig seit 12.02.2025 |
| Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 13.115,99 EUR |
Laut der genannten Entscheidung beträgt Ihr Schaden: 13.115,99 EUR.
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt, spätestens ab dem 03.10.2022, stellte die Angeschuldigte ihr am 29.09.2022 eröffnetes Bankkonto bei der KT Bank AG, IBAN: DE41 5023 4500 0551 3200 01, bislang nicht identifizierten Tätern zur Sammlung inkriminierter Gelder zur Verfügung, indem sie diesen durch Weitergabe der Zugangsdaten Zugriff auf ihr Bankkonto gewährte. In der Folge sammelte die Angeschuldigte auf dem besagten Konto im Zeitraum vom 21.10.2022 bis 24.10.2022 durch 40 Überweisungsgutschriften verschiedener Privatpersonen Gelder in Höhe von 13.115,99 Euro, welche zeitnah an Konten in Frankreich und Italien weitergeleitet wurden. Die Geldeingänge stammen aus durch unbekannte Täter zum Nachteil der Absender der Gelder gewerbsmäßig begangene Betrugstaten im Zusammenhang mit Online-Warenverkäufen. Hierbei handelte es sich im Einzelnen zumindest um folgende Taten, wobei die Geschädigten die Gelder jeweils auf das oben genannte Konto der Angeschuldigten überwiesen:
Am 20.10.2022 erwarb der Geschädigte Abdelhamid über Facebook von einer Frau Jasemine Dori eine Playstation 4, wobei er zunächst eine Anzahlung in Höhe von 170,00 Euro leistete. Am 20.10.2022 kaufte der Geschädigte Frost bei Online bei einem Herrn Michael Mund eine Playstation 5 zum Preis von 360,00 Euro. Am 23.10.2022 erwarb der Geschädigte Sigh über Facebook bei einer Frau Anita Cullmann einen E-Scooter zum Preis von 130,00 Euro. Am 23.10.2022 kaufte der Geschädigte Dauner über die Facebook-Seite „Illertissener Flohmarkt“ vier Fußballtickets zum Gesamtpreis von 630,00 Euro. Am 24.10.2022 erwarb die Geschädigte Cetin über Facebook bei einer Frau Daniela Kleineg ein iPhone 11 Pro Max zum Kaufpreis von 380,00 Euro. Am 24.10.2022 kaufte die Geschädigte Pfeifer über eBay-Kleinanzeigen bei einem Herrn Marc Rheinhard vier Fußballtickets zum Gesamtpreis von 240,00 Euro. Trotz Zahlung des jeweiligen Kaufpreises erhielten die Geschädigten die erworbene Ware in der Folge nicht.
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 5.241,00 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich. Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/media/tmmjv_staatsanwaltschaft/Themen/Geschaedigte/geschaedigtenmitteilung_einziehung-von-tatertraegen.pdf
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