Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat gegen den Vorstand einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verhängt. Anlass ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014).
Nach Angaben der Aufsicht hatte der Vorstand seine Eigengeschäfte (Directors’-Dealings) nicht fristgerecht gemeldet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen müssen spätestens drei Geschäftstage nach dem Geschäftsdatum sowohl an die FMA als auch an die jeweilige Emittentin übermittelt werden. Diese Frist wurde nicht eingehalten.
Die Pflicht zur zeitnahen Meldung von Eigengeschäften dient der Transparenz an den Kapitalmärkten. Sie soll sicherstellen, dass Marktteilnehmer zeitnah über Transaktionen von Führungspersonen informiert werden und mögliche Informationsvorteile oder Marktverzerrungen erkannt werden können.
Das von der Finanzmarktaufsicht Österreich erlassene Straferkenntnis ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Hier die FMA-Österreich-Mitteilung:
Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen eine Privatperson wegen verspäteter Meldungen von Eigengeschäften
- Sanktion
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen den Vorstand einer Emittentin eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro verhängt. Grund ist ein Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014). Konkret hat der Vorstand die verpflichtenden Meldungen seiner Eigengeschäfte (Directors‘ Dealing‘s-Meldungen) nicht spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts an die FMA respektive die Emittentin übermittelt. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.