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Nach Millionen-Coup: Geschädigte ziehen Sparkasse Gelsenkirchen vor Gericht

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen haben erste betroffene Kunden Klage auf Schadenersatz eingereicht. Drei Verfahren sind inzwischen beim Landgericht Essen anhängig. Die Kläger werfen dem Geldinstitut vor, seine Sorgfaltspflichten verletzt und unzureichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben. Ziel der Klagen ist es, zumindest einen Teil der erbeuteten Vermögenswerte ersetzt zu bekommen.

Der Einbruch ereignete sich im Dezember über die Weihnachtsfeiertage. Maskierte Täter gelangten über eine Tiefgarage in die Filiale und arbeiteten sich von dort gezielt in den Tresorraum vor. Tausende Schließfächer wurden aufgebrochen, Wertsachen in Millionenhöhe entwendet. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und machte auch international Schlagzeilen. Von den Tätern und der Beute fehlt bislang jede Spur.

Hinter den Klagen stehen konkrete Einzelschicksale. Ein Kläger hatte nach dem Verkauf einer Immobilie fast 400.000 Euro Bargeld in einem Schließfach aufbewahrt. Ein weiterer verlor Bargeld, Schmuck und eine hochwertige Armbanduhr im Gesamtwert von rund 120.000 Euro. Ein dritter Betroffener beklagt den Diebstahl von Gold im Wert von etwa 50.000 Euro. Insgesamt vertritt der Anwalt zahlreiche Geschädigte, weitere Klagen könnten folgen.

Die Sparkasse selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich ebenfalls als Opfer des Verbrechens. Nach eigenen Angaben seien die Räumlichkeiten nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen. Ob diese Einschätzung zutrifft und ob die Bank für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann, muss nun das Gericht klären. Für viele Betroffene gilt der Gang vor Gericht als letzte Hoffnung, ihre Verluste zumindest teilweise auszugleichen.

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