Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor Angeboten der Rostock24 Limited gewarnt. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber über die Website rostock24.com ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Besonders auffällig sind die irreführenden Angaben zur Unternehmensidentität. Die Rostock24 Limited gibt an, ihren Hauptsitz in Nürnberg zu haben und im britischen Handelsregister (Companies House) eingetragen zu sein. Nach Angaben der BaFin trifft dies jedoch nicht zu – ein entsprechender Registereintrag existiert nicht. Damit fehlt nicht nur eine aufsichtsrechtliche Genehmigung, sondern auch eine verlässliche rechtliche Grundlage für das Auftreten des Anbieters.
Die BaFin stellt klar: Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer entsprechenden Erlaubnis oder Zulassung angeboten werden. Unternehmen, die ohne Genehmigung tätig sind, unterliegen keiner staatlichen Aufsicht. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies ein erhebliches Risiko, bis hin zum vollständigen Verlust eingesetzter Gelder. Ob ein Anbieter reguliert ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung beruht auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Die Finanzaufsicht empfiehlt, bei Online-Investments besondere Vorsicht walten zu lassen und Angaben zu Sitz, Regulierung und Registrierung kritisch zu hinterfragen.
Weitere aktuelle Warnhinweise und Informationen zur Erkennung typischer Betrugsmodelle stellt die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ zur Verfügung.