Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnmeldung zu der Website parex-am.com veröffentlicht und weist ausdrücklich auf einen Identitätsdiebstahl hin. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – jedoch ohne die hierfür in Deutschland erforderliche Erlaubnis.
Besonders brisant ist die Vorgehensweise der Betreiber. Diese treten unter der Bezeichnung Parex Asset Management IPAS auf und behaupten, bei der BaFin registriert zu sein. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht jedoch keinerlei Verbindung zwischen der tatsächlich bei der BaFin registrierten Gesellschaft Parex Asset Management IPAS und der Website parex-am.com beziehungsweise den dort beworbenen Angeboten. Die BaFin geht daher von einem gezielten Missbrauch der Identität eines real existierenden Unternehmens aus.
Der Fall zeigt erneut, wie professionell und täuschend echt betrügerische Online-Angebote auftreten können. Der Verweis auf eine angebliche BaFin-Registrierung soll Vertrauen schaffen und potenzielle Anlegerinnen und Anleger in Sicherheit wiegen. Tatsächlich fehlt jedoch jede aufsichtsrechtliche Grundlage – ein erhebliches Risiko für Betroffene.
Die BaFin stellt klar: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der Finanzaufsicht. Anbieter, die ohne diese Genehmigung tätig sind, handeln rechtswidrig. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die rechtliche Grundlage der Warnung bilden § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern ruft die BaFin dazu auf, bei Geldanlagen im Internet besondere Vorsicht walten zu lassen und Anbieter sorgfältig zu prüfen.
Weitere aktuelle Warnmeldungen und Hinweise zum Schutz vor Anlagebetrug finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ sowie im BaFin-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“. Die klare Botschaft der Aufsicht: Eine behauptete Registrierung ersetzt keine echte Zulassung – sorgfältige Prüfung bleibt der beste Schutz.