Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnmeldung zur Website bxforex.com veröffentlicht und weist ausdrücklich auf einen Identitätsdiebstahl hin. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten – und das ohne die hierfür in Deutschland erforderliche Erlaubnis.
Besonders brisant ist das Auftreten der Betreiber. Diese verwenden verschiedene Bezeichnungen wie BXForex, BX Forex oder BXForex Trading and Consulting Limited und geben eine Geschäftsadresse in Zürich an. Zusätzlich wird auf der Website eine angebliche Verbindung zur Forex TB Ltd, einer in Zypern ansässigen Gesellschaft, hergestellt. Dazu nennen die Betreiber sogar Registrierungsnummern, unter denen diese Gesellschaft bei der BaFin geführt wird.
Die BaFin stellt jedoch klar, dass keinerlei Verbindung zwischen der tatsächlich registrierten Forex TB Ltd und der Website bxforex.com oder den dort beworbenen Angeboten besteht. Der Name sowie die angeblichen Registrierungsangaben werden missbräuchlich verwendet, um Seriosität vorzutäuschen. Nach Einschätzung der Aufsicht handelt es sich eindeutig um einen Fall von Identitätsdiebstahl.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr, wie professionell betrügerische Online-Handelsplattformen auftreten können. Internationale Adressen, bekannte Firmennamen und der Verweis auf eine vermeintliche BaFin-Registrierung sollen Vertrauen schaffen und Anlegerinnen und Anleger zu Investitionen bewegen. Tatsächlich fehlt jedoch jede aufsichtsrechtliche Grundlage.
Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Anbieter ohne diese Genehmigung handeln rechtswidrig und entziehen sich der staatlichen Kontrolle. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Mit der Veröffentlichung verfolgt die BaFin das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher frühzeitig vor finanziellen Schäden zu schützen.
Die klare Empfehlung der Finanzaufsicht: Vorsicht bei Online-Trading-Angeboten, insbesondere wenn bekannte Namen oder Registrierungsnummern genannt werden. Eine behauptete Zulassung ersetzt keine echte Genehmigung – sorgfältige Prüfung bleibt der wirksamste Schutz.