Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnmeldung zu Angeboten von Own Mood Space veröffentlicht und rät dringend zur Vorsicht bei der Nutzung der Website ownmoodspace.com. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis oder Zulassung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Damit bewegt sich Own Mood Space nach Auffassung der BaFin außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Anbieter, die in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen hierfür eine ausdrückliche Genehmigung der Finanzaufsicht. Fehlt diese, unterliegen die Angebote keiner staatlichen Kontrolle – mit entsprechenden Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Gerade Plattformen, die mehrere Anlageformen kombinieren oder mit modernen, emotional ansprechenden Namen auftreten, können auf den ersten Blick seriös wirken. Die BaFin warnt jedoch ausdrücklich davor, sich allein auf das Erscheinungsbild oder Marketingversprechen zu verlassen. Ohne eine behördliche Zulassung besteht weder ein verlässlicher Anlegerschutz noch eine rechtliche Absicherung im Schadensfall.
Ob ein Unternehmen tatsächlich über eine BaFin-Erlaubnis verfügt, lässt sich jederzeit über die öffentlich zugängliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Die rechtliche Grundlage der aktuellen Warnung bilden § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Weitere Hinweise zum Schutz vor unseriösen Finanzangeboten stellt die BaFin in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ bereit. Dort finden sich aktuelle Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen sowie praktische Informationen, wie typische Betrugsmaschen erkannt und vermieden werden können. Die klare Empfehlung der Finanzaufsicht: Vor jeder Investition sorgfältig prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich reguliert ist.