Aktenzeichen 47 IN 101/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V.W.S. Beteiligungs GmbH mit Sitz in der Braasstraße 20 in 31737 Rinteln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 201954 und vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Vogel, hat das zuständige Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen.
Mit Beschluss vom 13.01.2026 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen. Nach der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Durchführung des Verfahrens kam daher nicht in Betracht, sodass es bereits im Eröffnungsstadium beendet wurde.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, bei öffentlicher Bekanntmachung mit Ablauf von zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Beschwerdeberechtigt ist jede Person, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden und muss den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Darüber hinaus kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Auch hierfür ist der Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Bückeburg maßgeblich.