Aktenzeichen 36d IN 6794/24
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dahlhof Zülowstraße Gewerbepark GmbH mit Sitz in der Brandenburgischen Straße 39 in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Max Lars Gold und Wioleta Radwinska und ist im Handelsregister Charlottenburg unter HRB 233579 eingetragen.
Mit Beschluss vom 14.01.2026 um 11:15 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Gordon Garz, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt.
Zugleich wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände liegt beim vorläufigen Insolvenzverwalter, der auch zum Einzug von Forderungen und zur Entgegennahme eingehender Gelder ermächtigt ist. Kreditinstitute müssen Auskunft erteilen; Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und Auskünfte zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse zu verlangen. Die Veröffentlichung der Anordnung bleibt für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert; bei Nichteröffnung erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.