Am 14. Januar 2026, um 9:30 Uhr, findet die Revisionshauptverhandlung im Fall des Arztes statt, der wegen fehlerhaft durchgeführter Narkosen und der daraus resultierenden schwerwiegenden Folgen verurteilt wurde. Der Fall trägt die Aktenzeichen 2 StR 277/25 und wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt (Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe).
Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Frankfurt am Main
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte den Arzt im Jahr 2024 wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Totschlag durch Unterlassen, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie versuchtem Totschlag durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem wurde dem Angeklagten für einen Zeitraum von drei Jahren untersagt, seinen Beruf als Arzt auszuüben.
Hintergrund der Verurteilung
Im Zuge der Verurteilung wurde festgestellt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Straftaten eine mobile Anästhesie- und Notfallpraxis betrieb, die auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert war. Er behandelte jährlich etwa 500 Kinder zwischen anderthalb und zwölf Jahren sowie 600 Erwachsene. Am 28. September 2021 führte der Angeklagte eine Narkose bei mehreren Kindern durch, die sich einer zahnärztlichen Behandlung unterzogen. Aufgrund eines Fehlers in der Behandlung erkrankten vier Kinder an einer Sepsis. Obwohl der Arzt die Symptome eines kritischen Schockzustands bei den Kindern erkannte, unternahm er keine Rettungsmaßnahmen. Ein Kind verstarb noch in derselben Nacht in Anwesenheit des Angeklagten in der Zahnarztpraxis.
Revisionsverfahren und die Forderungen der Staatsanwaltschaft
Im Rahmen der Revisionshauptverhandlung wird die Staatsanwaltschaft weiterhin die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes in Verdeckungsabsicht anstreben. Zudem beanstandet sie die Kürze des Berufsverbots, das nach ihrer Auffassung zu niedrig ausfällt.
Die Vorinstanz des Verfahrens war das Landgericht Frankfurt am Main, das das Urteil am 1. November 2024 fällte (Aktenzeichen 5/01 Ks – 7120 Js 247600/21). Die Revisionshauptverhandlung wird nun über die Revision der Staatsanwaltschaft entscheiden, welche die ursprüngliche Verurteilung anfechtet und auf eine schärfere Bestrafung des Angeklagten hofft.
Die Entscheidung in diesem Fall wird für alle Beteiligten von großer Bedeutung sein, da sie sowohl die Strafzumessung als auch die künftige Berufsausübung des Angeklagten betrifft.