Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine erneute umfassende Abfrage zu Cum/Cum-Geschäften gestartet. Ziel der Maßnahme ist es, potenzielle finanzielle Belastungen bei beaufsichtigten Unternehmen besser einschätzen zu können und möglichen aufsichtsrechtlichen Handlungsbedarf frühzeitig zu identifizieren.
Die aktuelle Abfrage richtet sich an einen Großteil der deutschen Kreditinstitute sowie an ausgewählte Wertpapierinstitute und Institute aus dem Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen. Darüber hinaus sind sämtliche externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Erlaubnis zur Verwaltung offener Wertpapierfonds betroffen. Auch Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die unter Bundesaufsicht stehen, wurden in die Erhebung einbezogen.
Mit der erneuten Datenerhebung will die BaFin einen aktuellen Überblick darüber gewinnen, in welchem Umfang die befragten Unternehmen weiterhin finanziellen Risiken aus früheren oder bestehenden Cum/Cum-Geschäften ausgesetzt sind. Dabei geht es insbesondere um mögliche Steuernachforderungen, Rückstellungen, Rechtsrisiken und Auswirkungen auf die Kapitalausstattung.
Die Finanzaufsicht stellt zugleich klar, dass die Beteiligung an Cum/Cum-Geschäften nicht nur aus Risikosicht relevant ist. Ebenso fließt sie in die aufsichtsrechtliche Bewertung der Governance-Strukturen und der Geschäftsorganisation der betroffenen Institute ein. Auffälligkeiten können dabei Einfluss darauf haben, wie die BaFin die Angemessenheit interner Kontrollsysteme, Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten beurteilt.
Bereits in den Jahren 2017, 2020 und 2021 hatte die BaFin vergleichbare Abfragen zu Cum/Cum-Geschäften durchgeführt. Die erneute Erhebung soll nun ein aktualisiertes Bild der Lage liefern und berücksichtigen, dass steuerliche und rechtliche Aufarbeitungen in vielen Fällen noch nicht abgeschlossen sind.
Erstmals werden im Rahmen der aktuellen Abfrage auch zusätzliche Informationen zu möglichen Cum/Ex-Gestaltungen erhoben. Damit weitet die BaFin den Prüfungsrahmen aus und unterstreicht, dass sie steuergetriebene Aktiengeschäfte weiterhin als zentrales Aufsichtsthema betrachtet.
Die Ergebnisse der Abfrage dürften maßgeblich dafür sein, ob und in welchem Umfang die Finanzaufsicht weitere Maßnahmen gegenüber einzelnen Instituten oder dem Markt insgesamt für erforderlich hält.