In Italien könnte sich das Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Unternehmer René Benko überraschend dem Ende zuneigen. Wie italienische Medien berichten, hat die Staatsanwaltschaft in Trient beantragt, die zentralen Vorwürfe gegen Benko fallenzulassen. Von den ursprünglich schwerwiegenden Anschuldigungen scheint nach Abschluss der Ermittlungen nur wenig übrig geblieben zu sein.
Zentrale Vorwürfe sollen wegfallen
Konkret beantragte die Staatsanwaltschaft, sowohl den Mafia-Paragrafen als auch den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung fallen zu lassen. In einem rund 24-seitigen Antrag wird laut Medienberichten ausgeführt, dass es keine entsprechenden Straftaten gegeben habe und keine vernünftige Aussicht auf eine Verurteilung nach diesen Paragrafen bestehe.
Darüber hinaus sollen die Ermittlungen zu 35 weiteren Vorwürfen eingestellt werden. Ein Großteil der ursprünglich 77 Beschuldigten würde damit nicht angeklagt. Endgültig ist die Entscheidung jedoch noch nicht: Nach italienischem Recht muss ein Untersuchungsrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zustimmen.
Vom Mafia-Verdacht zur möglichen Einstellung
Noch vor rund einem Jahr hatten die Ermittlungen ein ganz anderes Ausmaß angenommen. Im Zuge des Verfahrens kam es zu rund 100 Hausdurchsuchungen, neun Personen wurden unter Hausarrest gestellt. Auch René Benko selbst wäre damals festgenommen worden, hätte er sich in Italien aufgehalten.
Die Ermittler hatten Benko als Kopf einer kriminellen Vereinigung dargestellt, die über sogenannte Statthalter – insbesondere in Südtirol – agiert habe. Diese sollen durch Korruption, Einschüchterung und rechtlichen Druck Genehmigungen für Immobilienprojekte erlangt haben. Die Vorwürfe hatten zeitweise den Charakter eines mafiaähnlichen Systems.
Der besonders schwere Mafia-Vorwurf wurde allerdings bereits früh durch eine Gerichtsentscheidung entkräftet. Verteidiger argumentierten damals, dass etwa das Einbringen von Klagen kein mafiöses Verhalten darstelle, sondern ein legitimes Rechtsmittel sei.
Rückschläge für die Ermittler
Zusätzliche Rückschläge erlitt die Staatsanwaltschaft, als mehrere Beschuldigte erfolgreich gegen Beschlagnahmungen vorgingen. Das Höchstgericht in Rom gab diesen Einsprüchen statt. Trotz jahrelanger Ermittlungen und vierjähriger Telefonüberwachungen scheint nun die Beweislast für die zentralen Anklagepunkte nicht ausreichend zu sein.
Nach aktuellem Stand könnten lediglich vergleichsweise kleinere Delikte zur Anklage kommen – etwa Verrat von Amtsgeheimnissen, Steuerdelikte oder Unregelmäßigkeiten bei Vergabeverfahren. Ob und gegen wen es dazu tatsächlich Anklagen geben wird, bleibt offen.
Für Benko womöglich gar kein Verfahren mehr
Benkos Wiener Anwalt Norbert Wess erklärte, sollte es bei der Streichung des Mafia-Paragrafen und des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung bleiben, könnte für seinen Mandanten in Italien überhaupt keine Anklage mehr übrig bleiben. Die zahlreichen laufenden Verfahren in Österreich seien davon allerdings nicht betroffen.
Fazit
Was einst als spektakuläres Großverfahren mit mafiöser Dimension begann, könnte in Italien weitgehend folgenlos enden – zumindest für René Benko. Ob der Untersuchungsrichter dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt, wird entscheidend sein. Sollte dies geschehen, wäre es eine bemerkenswerte Wende in einem der aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahre in Norditalien.