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FMA bestätigt: Manfred F. Hollenstein KG legt Wertpapierkonzession zurück

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich hat bekanntgegeben, dass die Manfred F. Hollenstein KG ihre seit 25. Mai 1999 bestehende Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen zurückgelegt hat.

Mit Bescheid vom 5. Dezember 2025 stellte die Behörde fest, dass die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 WAG 2018 in Verbindung mit § 7 BWG bereits mit 30. November 2025 erloschen ist.

Was das Erlöschen bedeutet

Durch die Zurücklegung verliert das Unternehmen:

  • das Recht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen,
  • die Berechtigung, in regulierten Marktsegmenten tätig zu sein,
  • und seinen Status als beaufsichtigtes Wertpapierinstitut.

Dieser Schritt erfolgt üblicherweise dann, wenn Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit neu ausrichten, aus dem regulierten Finanzsektor ausscheiden oder Tätigkeiten einstellen.

Transparenz gegenüber dem Markt

Mit der Mitteilung erfüllt die FMA ihre Aufgabe, Marktteilnehmer zeitnah über Veränderungen in der Aufsichtslandschaft zu informieren. Für Kundinnen und Kunden bedeutet die Veröffentlichung Klarheit darüber, welche Unternehmen weiterhin unter Aufsicht stehen – und welche nicht mehr zum regulierten Kreis zählen.

Das Erlöschen der Konzession markiert somit das offizielle Ende der Wertpapierdienstleistungstätigkeit der Manfred F. Hollenstein KG.

 

Hier die Original-FMA-Österreich-Mitteilung:

Zurücklegung der Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen Manfred F. Hollenstein KG

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Konzessionsänderung

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 5.12.2025 festgestellt, dass die der Manfred F. Hollenstein am 25.5.1999 erteilte Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen infolge deren Zurücklegung gemäß § 6 Abs. 3 WAG 2018 i.V.m. § 7 BWG am 30.11.2025 erloschen ist.

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