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Gesundheitswarnung: Rückruf von „Sansibar Deluxe Thunfisch Carpaccio“ wegen Listeriennachweis

Die Lidl Stiftung & Co. KG informiert gemeinsam mit dem Lieferanten Sicily Food über einen dringenden Rückruf des Produkts Sansibar Deluxe Thunfisch Carpaccio, 100 Gramm. Grund dafür ist der Nachweis von Listeria monocytogenes, einem Krankheitserreger, der für bestimmte Bevölkerungsgruppen eine ernstzunehmende Gesundheitsgefahr darstellen kann.

Betroffen sind ausschließlich Verpackungen mit den Verbrauchsdaten 27.12.2025, 28.12.2025 und 29.12.2025. Andere Produkte der Marke „Sansibar Deluxe“ oder weitere Erzeugnisse von Sicily Food, die bei Lidl vertrieben werden, sind nach derzeitigen Erkenntnissen nicht betroffen.

Das Carpaccio wurde in Kunststoffverpackungen zu 100 Gramm über den Einzelhandel von Lidl in mehreren Bundesländern verkauft. Der Rückruf betrifft insbesondere folgende Regionen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Hintergrund: Was macht Listeria monocytogenes so gefährlich?

Der Keim Listeria monocytogenes ist in der Lage, beim Menschen Magen-Darm-Erkrankungen sowie grippeähnliche Symptome hervorzurufen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen, Schwangere und immungeschwächte Personen. In schweren Fällen kann es zu einer Listeriose kommen – einer seltenen, aber potenziell lebensbedrohlichen Infektion.

Verzicht auf Verzehr dringend empfohlen

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes sollte das betroffene Thunfisch-Carpaccio keinesfalls konsumiert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden gebeten, die Ware in jeder Lidl-Filiale zurückzugeben. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt auch ohne Vorlage eines Kassenbons.

Kontakt für Rückfragen

Für weitere Informationen steht die Kundenhotline von Lidl unter der gebührenfreien Nummer 00800 5435 5435 zur Verfügung.

Die Erstveröffentlichung der Warnung erfolgte am 10. Dezember 2025 durch das Bundesland Baden-Württemberg. Sie wurde am selben Tag aktualisiert.

Verbraucher, die das betroffene Produkt bereits verzehrt haben und typische Beschwerden entwickeln, sollten vorsorglich ärztlichen Rat einholen und auf den möglichen Zusammenhang mit dem Produkt hinweisen.

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