Die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform bei Schweinefleisch wird später kommen als ursprünglich geplant. Union und SPD haben sich darauf verständigt, den Starttermin um ein weiteres Jahr zu verschieben. Statt Anfang 2026 soll die Pflicht nun am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Grund ist eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes, das nach Ansicht der Koalitionsfraktionen praxistauglicher, klarer und für alle Beteiligten nachvollziehbarer werden muss.
Der SPD-Berichterstatter Jens Behrens erklärte, das Gesetz solle „grundlegend weiterentwickelt“ werden. Ziel sei eine Kennzeichnung, die Verbraucher verlässlich informiert, ohne landwirtschaftliche Betriebe mit übermäßiger Bürokratie zu belasten. In der kommenden Woche wird der Bundestag den neuen Zeitplan erstmals beraten.
Für die Union steht besonders die Behandlung ausländischer Ware im Mittelpunkt. Agrarexperte Johannes Steiniger betonte, die Verschiebung ermögliche es, offene Fragen zur Kennzeichnung von importierten Produkten „praxisgerecht“ zu lösen. Zugleich müssten Züchter, Halter und Schlachtbetriebe enger in die Reform einbezogen werden, um realistische Melde- und Dokumentationspflichten zu entwickeln.
Das Gesetz war 2023 unter der Ampel-Regierung beschlossen worden und regelt bislang die Kennzeichnung von frischem Schweinefleisch aus deutscher Produktion – mit fünf Stufen von konventioneller Mast bis Bio-Haltung. Ziel ist eine verbesserte Transparenz für Verbraucher und ein Anreiz zur tiergerechteren Haltung. Der Bundesrat hatte der Verlängerung der Frist bereits im Sommer zugestimmt, aber zugleich deutliche Kritik am hohen Verwaltungsaufwand geübt.
Mit der erneuten Verschiebung gewinnt die Bundesregierung Zeit, um die Tierhaltungskennzeichnung auf eine breitere Grundlage zu stellen – und einen Kompromiss zu finden, der sowohl Tierschutzansprüche als auch die Interessen der Branche berücksichtigt.