Ein falsch abgestelltes Auto, der Gehweg blockiert, der Radweg versperrt – viele Menschen zücken inzwischen reflexartig ihr Smartphone, machen ein Foto und melden den Verstoß per App oder E-Mail an das Ordnungsamt. Was als Einsatz für Ordnung und Verkehrssicherheit gedacht ist, kann jedoch schnell zum juristischen Bumerang werden. Denn wer unbedacht fotografiert, riskiert mehr als ein Knöllchen – im schlimmsten Fall drohen Kosten von über 1.000 Euro.
Darauf weist eine Rechtsanwältin hin. Sie warnt davor, Falschparker ungeprüft zu fotografieren und die Bilder weiterzugeben. „Viele Bürger wissen nicht, dass sie sich dabei selbst in eine rechtliche Grauzone begeben“, erklärt die Juristin. Der Knackpunkt: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.
Wenn das Kennzeichen zum Problem wird
Grundsätzlich gilt: Ein Autokennzeichen ist ein personenbezogenes Datum. Wer es fotografiert und weiterleitet, verarbeitet Daten – und das unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zwar kann das Melden eines Verkehrsverstoßes im öffentlichen Interesse liegen, doch das heißt nicht, dass jedes Foto automatisch erlaubt ist.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn:
- mehr als das Fahrzeug selbst zu sehen ist, etwa Fahrer, Passanten oder private Grundstücke,
- die Bilder öffentlich geteilt werden, etwa in sozialen Netzwerken,
- der Zweck über das reine Anzeigen des Verstoßes hinausgeht – zum Beispiel Bloßstellung oder „Anprangern“.
„Wer Fotos von Falschparkern bei Facebook, Instagram oder in Messenger-Gruppen teilt, begeht fast immer einen Datenschutzverstoß“. In solchen Fällen drohen Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und empfindliche Schadensersatzansprüche.
Teurer als das Knöllchen
Besonders brisant: Der finanzielle Schaden für den Fotografen kann deutlich höher ausfallen als das Bußgeld für den Falschparker. Während ein Parkverstoß oft mit 20 bis 55 Euro geahndet wird, können Datenschutzverstöße schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Gerichte haben bereits Schadensersatzsummen von mehreren hundert bis über 1.000 Euro zugesprochen – allein wegen unzulässiger Bildveröffentlichung.
Hinzu kommen mögliche Anwalts- und Gerichtskosten. „Am Ende zahlt derjenige, der eigentlich Ordnung schaffen wollte, ein Vielfaches dessen, was der Falschparker berappen muss“, sagt die Anwältin.
Was erlaubt ist – und was nicht
Ganz verboten ist das Fotografieren von Falschparkern allerdings nicht. Wer einen Verstoß dokumentieren will, sollte einige Regeln beachten:
- Nur das unbedingt Notwendige fotografieren (Fahrzeug, Kennzeichen, Parksituation).
- Keine Personen ablichten.
- Das Foto ausschließlich an die zuständige Behörde weiterleiten.
- Keine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.
Wer diese Grundsätze einhält, bewegt sich in der Regel auf sicherem Terrain. Doch auch dann bleibt ein Restrisiko – denn die rechtliche Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab.
Fazit: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
Der Impuls, Falschparker zu melden, ist nachvollziehbar. Dennoch gilt: Smartphone raus, Foto machen – das kann schneller teuer werden, als vielen bewusst ist. Wer helfen will, sollte sich vorher informieren oder im Zweifel lieber das Ordnungsamt direkt verständigen. Denn der Weg vom empörten Bürger zum unfreiwilligen Beklagten ist manchmal kürzer als gedacht.