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Streit um Geburtsrecht: Supreme Court prüft Trumps Staatsbürgerschafts-Dekret

21967857 (CC0), Pixabay

Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) wird sich mit dem hoch umstrittenen Dekret von Ex-Präsident Donald Trump befassen, das vorsieht, bestimmten in den USA geborenen Kindern die amerikanische Staatsbürgerschaft zu verweigern. Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag der US-Regierung statt und erklärte, es nehme den Fall zur Prüfung an.

Dekret widerspricht bislang geltendem Verfassungsrecht

Trumps Anordnung zielt darauf ab, das sogenannte Geburtsrecht („birthright citizenship“) einzuschränken. Dieses Prinzip ist im 14. Verfassungszusatz verankert und seit über 150 Jahren geltendes Recht. Es besagt eindeutig:

Alle Menschen, die auf US-Boden geboren werden, sind US-Staatsbürger.

Das betrifft auch Kinder von nicht-privilegierten Migranten oder Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus. Untere Instanzen hatten das Dekret bereits blockiert – mit der Begründung, es verstoße gegen die Verfassung.

Trump setzt auf Unterstützung durch Supreme Court

Mit der Annahme des Falls könnte Trump darauf hoffen, dass der Supreme Court seinem Vorhaben letztlich verfassungsrechtliche Legitimität verleiht. Der Gerichtshof hat durch mehrere Neubesetzungen während seiner Amtszeit eine konservative Mehrheit, was politischen Beobachtern zufolge das Verfahren besonders brisant macht.

Politische Tragweite enorm

Eine Einschränkung der Geburtsstaatsbürgerschaft wäre ein historischer Einschnitt im US-Rechtssystem. Sie könnte Millionen Menschen betreffen und massive Auswirkungen auf:

  • das Einwanderungsrecht,

  • den rechtlichen Status von Kindern nicht dokumentierter Migranten

  • sowie den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen

haben.

Nächste Schritte

Mit der Entscheidung, den Fall anzunehmen, beginnt nun eine Phase schriftlicher Stellungnahmen und Anhörungen. Ein Urteil des Supreme Court wird voraussichtlich weitreichende politische und gesellschaftliche Folgen haben – unabhängig davon, wie die Richter letztlich entscheiden.

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