Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 810 IN 1366/25 J-77- hat das Insolvenzgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung getroffen, die das Schicksal der J.W. Green Invest UG mit Sitz am Thurn-und-Taxis-Platz in Frankfurt besiegelt. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 104323 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Joachim Maria Werno, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, der nun ein eindeutiges Ergebnis gefunden hat.
Am 19. November 2025 stellte das Gericht fest, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um überhaupt ein Insolvenzverfahren durchführen zu können. Gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung führt eine solche Feststellung zur Abweisung des Eröffnungsantrags. Dieser Schritt wird nur dann ergriffen, wenn die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken, geschweige denn eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
Mit dieser Entscheidung wird deutlich, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht nur kritisch, sondern vollständig erschöpft ist. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ein reguläres Verfahren zur Verteilung der Insolvenzmasse nicht stattfindet und mögliche Forderungen wohl endgültig uneinbringlich bleiben. Für die Schuldnerin selbst endet das Verfahren an dieser Stelle, doch die Abweisung mangels Masse wirft zugleich ein tiefes Schlaglicht auf die finanzielle Situation der Gesellschaft.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verkündete den Beschluss am 19. November 2025 und schließt damit das Verfahren in seiner frühesten Phase ab.